Gesetzeskonform und normgerecht – so stellen wir Sie rechtssicher
Arbeitsschutz ist vorgeschrieben und zugleich im unternehmerischen Interesse
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, denen Arbeitgeber nachkommen, um die Sicherheit ihrer elektrischen Geräte und Anlagen sicherzustellen. Manche ergeben sich direkt aus Gesetzen und Verordnungen, andere leiten sich aus Normen und technischen Regeln ab. Da auch Schadensversicherer sich auf diese beziehen, sollten sie schon aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt beachtet werden.
Prüfung ist Pflicht, nicht Kür
Prävention fällt im Alltag oft nicht auf, ist aber entscheidend für den sicheren Betrieb. Defekte oder falsch installierte Geräte stellen eine unmittelbare Gefahr für Beschäftigte, Kunden und Besucher dar. Überlastete oder mangelhafte Elektroinstallationen sind mit über 30 % die häufigste Brandursache in Betrieben; ein Vollbrand führt in der Mehrzahl der Fälle zur Insolvenz.
Regelmäßige Prüfungen sind daher zwingend. Wer sie als Arbeitgeber unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat – selbst wenn kein Schaden eingetreten ist. Im Ernstfall drohen hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Haftstrafen.
Wie Sie rechtssicher bleiben: Wir übernehmen Verantwortung
Viele Unternehmen verfügen nicht über eigene Fachkräfte für elektrische Prüfungen. Als Komplettanbieter übernimmt Normec Elektro Prüfservice sämtliche Prüfungen sowie die vollständige Dokumentation. Unsere Prüfprotokolle belegen gerichtsfest, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.
Wir überwachen alle Prüffristen, koordinieren Nachprüfungen und schaffen maximale Klarheit, damit Sie haftungsfrei bleiben. Unsere Prüfteams bestehen ausschließlich aus qualifizierten Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung, relevanter Berufserfahrung und laufender Weiterbildung. Wir arbeiten nach allen gesetzlichen Vorgaben, technischen Normen und branchenbezogenen Bestimmungen – mit modernen, normkonformen Prüfgeräten und strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Gesetze und Verordnungen bilden den Rahmen für alle Sicherheitsprüfungen. Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung verankert viele europäische Richtlinien und konkretisiert die Pflichten für Betreiber.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflicht für jedes Unternehmen
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass jeder Arbeitgeber Verantwortung für die Sicherheit aller Menschen im Arbeitsumfeld trägt – auch für Kunden, Besucher, Dienstleister oder Patienten. Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen ergibt sich damit bereits ab dem ersten Gerät.
Wesentliche Grundlagen:- § 1 Grundsatz
- § 3 Verantwortung des Arbeitgebers
- § 5 Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- § 6 Pflicht zur Dokumentation
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Pflichten im Detail
Die BetrSichV konkretisiert die Anforderungen des ArbSchG. Sie definiert u. a. die Qualifikation „befähigter Personen“ und regelt Prüfpflichten, Fristen und Dokumentationsanforderungen.
Wichtige Inhalte:- § 3 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- § 14 Allgemeine Prüfpflichten
- §§ 15–16 Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfungen
- § 17 Anforderungen an Dokumentation
Hier werden auch Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände definiert.
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – Praxisnahe Konkretisierung
Die TRBS ergänzen die BetrSichV und legen detailliert fest, wie Prüfungen in der Praxis durchgeführt werden müssen:- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1201: Art, Umfang und Fristen von Prüfungen
- TRBS 1203: Anforderungen an befähigte Personen, insbesondere für elektrische Gefährdungen
Normen
Die technische Umsetzung der Prüfungen stützt sich auf die einschlägigen DIN‑VDE‑Normen – sie definieren Messverfahren, Grenzwerte und Prüfschritte und gelten als anerkannter Stand der Technik.
- DIN VDE 0701/0702 – Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Sie legt Prüfschritte und Grenzwerte fest, z. B. für Schutzleiterwiderstand, Isolationsmessung und Berührungsstrom, und gilt für Erst- und Wiederholungsprüfungen. - DIN VDE 0100‑600 & DIN VDE 0105‑100 – ortsfeste Anlagen
0100‑600 beschreibt die Erstprüfung; 0105‑100 regelt die Wiederholungsprüfung von ortsfesten Installationen, inklusive Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung. - DIN VDE 0113 / EN 60204‑1 – Maschinenprüfungen
Kapitel 18 beschreibt die Erstprüfung durch den Hersteller. Wiederholungsprüfungen richten sich nach DIN VDE 0105‑100. - DIN VDE 0544‑4 – Schweißgeräte
Regelt spezifische Prüfungen wie Leerlaufspannungen, Differenzströme und zusätzliche Schutzleiterprüfungen.
Weitere relevante Normen
z. B. DIN EN 62446‑1 (PV‑Anlagen), DIN VDE 0122‑1 (Ladeinfrastruktur).
Versicherungsvorschriften
Neben gesetzlichen Vorgaben existiert bindendes Satzungsrecht der Unfall- und Sachversicherer.
- DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift
Sie fordert Arbeitgeber ausdrücklich auf, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen (§ 5). Sie orientiert sich an den DIN‑VDE‑Normen und verlangt ein Prüfbuch als Nachweis gegenüber der BG.
VdS SK 3602 – Vorgaben der Sachversicherer
Viele Versicherungen verlangen die Prüfung elektrischer Anlagen nach SK 3602. Sie umfasst u. a.:- Sichtung aller relevanten Anlagenteile
- thermografische Prüfungen von mind. 50 % der Endstromkreise
- Schutzleiter- und Schleifenwiderstandsmessungen
- Prüfung der RCD/ FI‑Schutzschalter
Diese Prüfung ist häufig Voraussetzung für Versicherungsschutz im Schadensfall.